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Umstellung Auf Erneuerbare Energien in Neubauten

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Regelung gilt zunächst für Neubaugebiete und wird schrittweise auf bestehende Gebäude ausgeweitet. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die langfristige Nutzung dieser neuen Heizsysteme, die auf 20 bis 30 Jahre ausgelegt sind, soll einen nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der CO₂-Emissionen leisten (Bundesregierung).

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema Abwasser
Peter Merkel
Geschäftsführer, Dipl.-Ing. Umweltschutztechnik
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Zuständigkeitsbereiche:
Immissionsschutz & Gewässerschutz, AwSV-Planung